ANGELERLAUBNISSCHEINE


Informationen für Gastangler

Angelerlaubnisscheine für den Blunker und Nehmser See können Sie unter Vorlage Ihres gültigen Jahres­fischerei­scheines und Ihres Personal­ausweises bei den neben­stehenden Verkaufs­stellen erwerben.

Tageskarte (in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang) 8 €
Nachtkarte (18.00 Uhr bis 09.00 Uhr) 12 €
Tag-Nacht-Tagkarte (von Sonnenaufgang inklusive Nacht bis Sonnenuntergang des Folgetages) 20 €
Wochenkarte Tag (nur Tags in der der Zeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang) 30 €
Wochenkarte Tag & Nacht (gesamter Zeitraum lt. Erlaubnisschein [Tag und Nacht])) 40 €
Jahreskarte Tag & Nacht (gültig für ein Jahr vom Tag der Ausstellung) 130 €
Schlüssel Tor Blunker See Pfand 35 €

Bitte beachten Sie:

  1. Es gelten die gültigen Bestimmungen des Landes-Fischereigesetzes Schleswig-Holstein.
  2. Der Erlaubnisschein berechtigt zum Angeln am Blunker und Nehmser See. Der Blunker See darf nicht in den schwarz gestrichelten Gewässerstrecken beangelt werden. Die fett markierten und ausgewiesenen Schutzzonen- an beiden Gewässern - dürfen weder beangelt, noch betreten werden. Das Eisangeln an beiden Seen ist verboten.
  3. Im Bereich der Badestellen / Hundebadestelle ist das Angeln grundsätzlich verboten. Von den vereinseigenen Bootsstegen ist das Angeln nicht erlaubt.
  4. Denken Sie daran, Angler sind Umweltschützer! Abfälle sind grundsätzlich mit nachhause zu nehmen und nicht in der Natur zu entsorgen. Auch das Entsorgen des Abfalls auf den Vereinsgrundstücken ist nicht gestattet. Das Abschneiden oder Entfernen von Reet, Sträuchern oder sonstigen Uferbewuchs ist strengstens untersagt.
  5. Es dürfen nur bestehende Angelstellen beangelt werden. Das schaffen neuer Angelstellen in der Uferregion, das Entzünden von Lagerfeuern, das Aushängen oder Versetzen von Weidezäunen ist nicht gestattet.
  6. Der Erlaubnisschein und der gültige Fischereischein inklusive gültiger Fischereimarke sind stets mitzuführen und auf verlangen den Fischereiaufsehern, sowie den Vereinsmitgliedern des ASV "Früh Auf" Blunk e.V. vorzuzeigen. Den Anordnung der Kontrollberechtigten ist Folge zu leisten. Der Erlaubnisschein ist nur für die auf dem Schein angegebene Person gültig und ist nicht übertragbar.
  7. Bei Verstößen gegen die vorstehenden Hinweise wird diese Erlaubnis ersatzlos eingezogen. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Verein vor, Anzeige zu erstatten.
  8. Die Verwendung von Wasserfahrzeugen / (Futter-) Booten aller Art ist nicht zulässig.
  9. Der Erlaubnisschein berechtigt zur Ausübung des Fischfangs mit maximal drei Handangeln (mit je maximal einer Anbissstelle).
  10. Untermaßige oder geschonte Fische sind unter schonendster Behandlung sofort am Angelplatz zurückzusetzen, auch dann, wenn feststehen dürfte, dass der Fisch aufgrund der festgestellten Verletzung eingeht.

 © OpenStreetMap contributors

 © OpenStreetMap contributors

Mindestmaße Schonzeiten
Aal 50 cm -
Schleie 25 cm -
Hecht 55 cm 01.02.-30.04
Zander 55 cm -
Karpfen 45 cm -

Verkaufsstellen


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